Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 1997,
Typ
Vertrag - Vorb. Komm. für CTBTO
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
28.03.1997
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission
StF: BGBl. III Nr. 70/1997
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Das Abkommen ist mit 28. März 1997 in Kraft getreten.Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677, wurde hergestellt. Das Abkommen ist mit 28. März 1997 in Kraft getreten.
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 2000,).
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2022
Dokumentnummer
NOR11001528
alte Dokumentnummer
N1199762242J