Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 1997,
Typ
Vertrag - Vorb. Komm. für CTBTO
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 2000,).
Text
(Übersetzung)
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
18. März 1997
Sehr geehrter Herr Exekutivsekretär,
ichich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission 1) zu beziehen. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels XIX des obigen Abkommens schlage ich folgendes vor:habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission 1) zu beziehen. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels römisch neunzehn des obigen Abkommens schlage ich folgendes vor:
Die Bestimmungen des diesem Schreiben angeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission betreffend die Zollprivilegien und die Umsatzsteuerbefreiung kommen zur Anwendung.
Ich schlage ferner vor, daß dieses Schreiben und Ihr zustimmendes Schreiben ein Abkommen bilden, das am zehnten Tag nach Empfang Ihres zustimmenden Schreibens in Kraft tritt und das mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt.
Hochachtungsvoll
Dr. Benita Ferrero-Waldner
Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
S. E.
Dr. Wolfgang Hoffmann
Exekutivsekretär der Vorbereitenden Kommission
für die CTBTO
Wien
Vorbereitende Kommission
für die CTBTO
18. März 1997
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
Gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 18. März 1997, das wie folgt lautet:
„Ich habe die Ehre, ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ..... über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt.“
Ich freue mich, die Österreichische Regierung darüber in Kenntnis zu setzen, daß ich, im Namen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, Ihrem Vorschlag die Zustimmung erteilen kann, welcher zusammen mit diesem Schreiben ein Abkommen zwischen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und der Republik Österreich darstellt.
Hochachtungsvoll
Dr. Wolfgang Hoffmann
Exekutivsekretär
I. E.römisch eins. E.
Dr. Benita Ferrero-Waldner
Staatssekretärin im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
Wien
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1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 71/19971) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 1997,