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Art. 1

Fassungen
ab 28.03.1997 — BGBl. III Nr. 70/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute28.03.1997 BGBl. III Nr. 70/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 1997,

Typ

Vertrag - Vorb. Komm. für CTBTO

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

28.03.1997BGBl. III Nr. 70/1997

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Beachte

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 2000,).

Text

(Übersetzung)

Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

18. März 1997

Sehr geehrter Herr Exekutivsekretär,

ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission 1) zu beziehen. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels römisch neunzehn des obigen Abkommens schlage ich folgendes vor:

Die Bestimmungen des diesem Schreiben angeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission betreffend die Zollprivilegien und die Umsatzsteuerbefreiung kommen zur Anwendung.

Ich schlage ferner vor, daß dieses Schreiben und Ihr zustimmendes Schreiben ein Abkommen bilden, das am zehnten Tag nach Empfang Ihres zustimmenden Schreibens in Kraft tritt und das mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt.

Hochachtungsvoll

Dr. Benita Ferrero-Waldner

Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

S. E.

Dr. Wolfgang Hoffmann

Exekutivsekretär der Vorbereitenden Kommission

für die CTBTO

Wien

Vorbereitende Kommission

für die CTBTO

18. März 1997

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,

Gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 18. März 1997, das wie folgt lautet:

„Ich habe die Ehre, ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ..... über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt.“

Ich freue mich, die Österreichische Regierung darüber in Kenntnis zu setzen, daß ich, im Namen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, Ihrem Vorschlag die Zustimmung erteilen kann, welcher zusammen mit diesem Schreiben ein Abkommen zwischen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und der Republik Österreich darstellt.

Hochachtungsvoll

Dr. Wolfgang Hoffmann

Exekutivsekretär

römisch eins. E.

Dr. Benita Ferrero-Waldner

Staatssekretärin im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

Wien

_______________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 1997,

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022

Gesetzesnummer

10001508

Dokumentnummer

NOR12016598

alte Dokumentnummer

N1199762243J