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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation 1
Art. 1neu
in Kraft ab 04.04.1997 · idF BGBl. III Nr. 96/1997 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, angenommen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21. November 1947 1), ist auf die Tagungen anwendbar.
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1950