Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Schutz der Unterseekabel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz der Unterseekabel 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.04.1888 · idF RGBl. Nr. 40/1888 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1.
Der gegenwärtige Vertrag findet, außerhalb der Territorialgewässer, auf alle Untersee-Kabel Anwendung, welche auf gesetzliche Weise hergestellt worden sind und auf den Staatsgebieten, Colonien oder Besitzungen eines oder mehrerer der hohen vertragschließenden Theile landen.