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Fassungsvergleich zu Auslieferung von Verbrechern (Additional-Erklärung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferung von Verbrechern (Additional-Erklärung) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.10.1902 · idF RGBl. Nr. 185/1902 Art. 1↗RIS↗
(Anm.: Änderung des Art. XI des Auslieferungsvertrages.)
Die gegenwärtige Erklärung wird dieselbe Kraft und Dauer haben, wie der Auslieferungsvertrag vom 3. December 1873, auf welchen sie sich bezieht.
Die gegenwärtige Erklärung wird ratificiert werden und werden die Ratificationen sobald als möglich in London ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Erklärung gefertigt und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen zu London in doppelter Ausfertigung am 26. Juni 1901.