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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.03.1975 · idF BGBl. Nr. 457/1975 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die österreichische Bundesregierung wird der Regierung von Indien die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von S 19,5 Mio bei der Österreichischen Kontrollbank AG als Programmhilfe für die Anschaffung von Investitionsgütern ermöglichen.
Die Bedingungen des Darlehens und die Art seiner Verwendung wird ein zwischen der Regierung von Indien oder einer von der Regierung von Indien zu nennenden Institution und der Österreichischen Kontrollbank AG abzuschließender Darlehensvertrag bestimmen.
Das Darlehen ist vom Abschluß von Verträgen zwischen österreichischen und indischen Firmen über die Lieferung von Investitionsgütern abhängig.