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Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)

Fassungen (Gesetz)
ab 06.03.1975 — BGBl. Nr. 457/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute06.03.1975 BGBl. Nr. 457/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 457 aus 1975,

Typ

Vertrag – Indien

Inkrafttretensdatum

06.03.1975

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON INDIEN ÜBER FINANZHILFE

StF: BGBl. Nr. 457/1975

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung von Indien, unter Berücksichtigung,

daß sowohl Österreich als auch Indien Mitglieder des India-Consortiums sind,

unter Berücksichtigung der Teilnahme Österreichs am Consortium, das unter den Auspizien der Weltbank eingerichtet wurde, um Indien bei der Verwirklichung seiner Fünfjahres-Entwicklungspläne zu unterstützen,

angesichts der Ziele des Consortiums sowie im Geiste der Zusammenarbeit und in der Absicht der österreichischen Bundesregierung, einen Beitrag zu den Devisenerfordernissen Indiens zu leisten,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2015

Gesetzesnummer

10004197

Dokumentnummer

NOR11004233

alte Dokumentnummer

N3197512637T