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Fassungsvergleich zu EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.03.1977 · idF BGBl. Nr. 123/1977 Art. 1↗RIS↗
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei anderseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 ab 1. Jänner 1977 auf den Warenverkehr mit Griechenland und der Türkei anzuwenden.