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Fassungsvergleich zu Sozialer Schutz der Landwirte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sozialer Schutz der Landwirte 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.05.1983 · idF BGBl. Nr. 224/1983 Art. 1↗RIS↗
TEIL I
Artikel 1
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die Bestimmungen des vorliegenden übereinkommens auf ihre in ihrem Hoheitsgebiet wohnhaften Staatsangehörigen anzuwenden.