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Fassungsvergleich zu Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Konferenz für Molekularbiologie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Konferenz für Molekularbiologie 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.04.1970 · idF BGBl. Nr. 273/1970 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Gründung der Konferenz
Hiermit wird eine Europäische Konferenz für Molekularbiologie gegründet (im folgenden als „Konferenz“ bezeichnet).