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Fassungsvergleich zu Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991) (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 01.08.1988 – 31.07.1991 · idF BGBl. Nr. 311/1988 Art. 1↗RIS↗
I. Kultur und Kunst
Artikel 1
Beide Seiten tauschen auf der Grundlage von Vorschlägen und Einladungen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms Experten und Kulturschaffende auf dem Gebiet der Literatur, der Musik, der bildenden, der angewandten und der darstellenden Kunst, der Unterhaltungskunst, des Films und zur Teilnahme (aktiv und passiv) an künstlerischen Wettbewerben, Kursen und Seminaren sowie zum Besuch von Festspielen für die Gesamtdauer von jeweils 180 Personentagen aus.