Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1aufgehoben
Artikel 1
Zwischen der Gemeinschaft und Österreich wird eine Zusammenarbeit im Bereich der hochschulübergreifenden Kooperation und Mobilität im Rahmen der Durchführung von ERASMUS vereinbart. Die Aktionen des ERASMUS-Programms sind in Anhang 1 niedergelegt.