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Norm
Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Fassungen
Art. 1 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
BGBl
Art. 1 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Judikatur
Art. 1 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
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§ 0↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 22.03.1999 · idF
BGBl. III Nr. 18/1999
Art. 1↗
RIS↗
ARTIKEL 1
Das Fürstentum Monaco wird Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutze der Alpen *) in seiner durch das vorliegende Beitrittsprotokoll geänderten Fassung.
_______________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995