Kurztitel
Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 18/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 1999,
Langtitel
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DES FÜRSTENTUMS MONACO ZUM ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZE DER ALPEN (BEITRITTSPROTOKOLL)
StF: BGBl. III Nr. 18/1999 (NR: GP XX RV 583 AB 682 S. 74. BR: AB 5455 S. 627.)
Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Slowenisch
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 477/1995Vertragsparteien siehe Stammvertrag, Bundesgesetzblatt Nr. 477 aus 1995,
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1998 hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 4 Abs. 2 mit 22. März 1999 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1998 hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz 2, mit 22. März 1999 in Kraft.
Folgende weitere Staaten bzw. Organisation haben das Protokoll ratifiziert bzw. genehmigt: Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und die Europäische Gemeinschaft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesrepublik Deutschland,
diedie Französische Republik,
diedie Italienische Republik,
dasdas Fürstentum Liechtenstein,
diedie Republik Österreich,
diedie Schweizerische Eidgenossenschaft,
diedie Republik Slowenien,
diedie Europäische Gemeinschaft,
Unterzeichner des Übereinkommens zum Schutze der Alpen (Alpenkonvention), einerseits,
undund das Fürstentum Monaco andererseits,
inSub-Litera, i, n Anbetracht der Tatsache, daß das Fürstentum Monaco der Alpenkonvention als Vertragspartei beizutreten wünscht,
inSub-Litera, i, n dem Bestreben, für den Schutz der Alpen im gesamten Alpenraum Sorge zu tragen,
sindsind wie folgt übereingekommen: