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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 183) über den Mutterschutz, 2000; Empfehlung (Nr. 191)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 183) über den Mutterschutz, 2000; Empfehlung (Nr. 191) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 30.04.2005 · idF BGBl. III Nr. 105/2004 Art. 1↗RIS↗
Geltungsbereich
Artikel 1
Im Sinne dieses Übereinkommens gilt der Ausdruck „Frau“ für jede Person weiblichen Geschlechts ohne irgendwelche Diskriminierung und der Ausdruck „Kind“ für jedes Kind ohne irgendwelche Diskriminierung.