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Fassungsvergleich zu Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 241/2013 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Gründung der Organisation
1. Durch dieses Übereinkommen wird eine Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre gegründet, die im folgenden als Organisation bezeichnet ist.
2. Vorläufiger Sitz der Organisation ist Brüssel. Ihren endgültigen Sitz bestimmt der nach Artikel IV eingesetzte Rat.