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Norm
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
Fassungen
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
BGBl
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
Judikatur
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
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§ 0↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.07.2015 · idF
BGBl. III Nr. 78/2015
Art. 1↗
RIS↗
ARTIKEL 1
ZIEL
Ziel dieses Abkommens ist es, den Schutz der im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellten oder ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten.