Änderungen zwischen den Fassungen
Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
a)
„Empfangende Partei“ ist die Regierung der Republik Ghana;
b)
„Entsendende Partei“ ist die österreichische Bundesregierung;
c)
„Personal der Entsendenden Partei“ ist das militärische und zivile Personal der Entsendenden Partei, das an Aktivitäten der bilateralen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Ausbildungsaktivitäten am KAIPTC nach dieser Vereinbarung teilnimmt, und deren Angehörige.