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Norm
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Fassungen
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
BGBl
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Judikatur
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Art. 1 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
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§ 0↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.06.2018 · idF
BGBl. III Nr. 77/2018
Art. 1↗
RIS↗
ARTIKEL 1
ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Der Zweck dieses Abkommens ist die Gewährleistung des Schutzes von klassifizierten Informationen, die im Rahmen der Kooperation zwischen den Parteien ausgetauscht oder erzeugt werden.