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Art. 1neu
ARTIKEL 1
– organisierte Tätergruppen und ihre kriminellen Aktivitäten,
– neue Methoden und Vorgangsweisen, die von den kriminellen Tätergruppen angewendetwerden.
– des illegalen Handels mit Waffen, nuklearem und radioaktivem Material sowie explosivenSubstanzen,
– der Herstellung, Verbreitung und der Fälschung von Zahlungsmitteln und Banknoten,
– des illegalen Handels mit Kunstgegenständen und Antiquitäten,
– der Kraftfahrzeugverschiebung,
– der Wirtschafts- und Finanzkriminalität,
– des Menschenhandels und der Schlepperei und
– der Geldwäsche.
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