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Fassungsvergleich zu Beendigung des Handelsübereinkommens (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beendigung des Handelsübereinkommens (Spanien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 05.12.2020 · idF BGBl. III Nr. 205/2020 Art. 1↗RIS↗
Österreich und Spanien haben einvernehmlich festgestellt, dass das Handelsübereinkommen mit Spanien vom 3. Februar 1925, BGBl. Nr. 59/1925, und der Notenwechsel zwischen Österreich und Spanien betreffend die Abänderung des Handelsübereinkommens vom 3. Februar 1925, BGBl. Nr. 343/1928, gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, als beendet anzusehen sind.