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Fassungsvergleich zu VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in § 1 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzwidrig waren××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in § 1 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzwidrig waren 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.04.2021 · idF BGBl. II Nr. 184/2021 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. März 2021, V 530/2020-11, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 23. März 2021, zu Recht erkannt:
„1. Die Wortfolge „sowie von Freizeit- und Sportbetrieben“ und die Wortfolge „oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben“ in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020, waren gesetzwidrig.
2. Die als gesetzwidrig festgestellten Wortfolgen sind nicht mehr anzuwenden.“