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Fassungsvergleich zu Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.2021 · idF BGBl. III Nr. 67/2021 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Gründung der Organisation
A.
Die Vertragsparteien dieser Satzung gründen hiermit die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
B.
Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der Gleichheit aller ihrer Mitglieder und achtet bei der Durchführung ihrer Tätigkeit in gebührender Weise die Hoheitsrechte und Zuständigkeiten ihrer Mitglieder.