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Fassungsvergleich zu Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2020)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2020) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.10.2021 · idF BGBl. II Nr. 447/2021 Art. 1↗RIS↗
Für das Kalenderjahr 2020 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse
99,95057
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
0,04943