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Fassungsvergleich zu VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 18.04.2024 · idF BGBl. II Nr. 105/2024 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2024, G 838/2023-21, V 350/2023-21, G 916/2023-15, V 353/2023-15, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 22. März 2024, die Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. August 2024 in Kraft.