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Fassungsvergleich zu Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 „Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG Stand: Jänner 2022“ durch den Verfassungsgerichtshof××

Änderungen zwischen den Fassungen

Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 „Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG Stand: Jänner 2022“ durch den Verfassungsgerichtshof 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.07.2024 · idF BGBl. II Nr. 194/2024 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Juni 2024, V 30/2023-9, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft zugestellt am 24. Juni 2024, festgestellt, dass die Verordnung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich „Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG Stand: Jänner 2022“ gesetzwidrig war.