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Fassungsvergleich zu Benennung der Tiroler Übertragungsnetz GmbH als Übertragungsnetzbetreiber××

Änderungen zwischen den Fassungen

Benennung der Tiroler Übertragungsnetz GmbH als Übertragungsnetzbetreiber 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.08.2024 · idF BGBl. II Nr. 219/2024 Art. 1↗RIS↗
Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 18. Juli 2024, Zl. V ZER 04/22/4 festgestellt, dass die Tiroler Übertragungsnetz GmbH die Voraussetzungen des § 24 ElWOG 2010 erfüllt und somit als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 34 Abs. 1 Z 1 ElWOG 2010 zertifiziert wird.
Gemäß § 34 Abs. 8 ElWOG 2010 wird die Tiroler Übertragungsnetz GmbH somit als Übertragungsnetzbetreiber benannt.