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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach 1
Art. 1neu
in Kraft ab 04.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 236/2024 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet.