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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Villach
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 04.09.2024 · idF
BGBl. II Nr. 236/2024
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet.