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Fassungsvergleich zu Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2023)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2023) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 263/2024 Art. 1↗RIS↗
Für das Kalenderjahr 2023 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse
99,94955
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
0,05045