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Fassungsvergleich zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.09.2024 · idF BGBl. I Nr. 141/2024 Art. 1↗RIS↗
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023 wird die Genehmigung erteilt.