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Fassungsvergleich zu Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 285/2024 Art. 1↗RIS↗
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird, GZ 6.828-RAbtA/74, tritt mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.