Änderungen zwischen den Fassungen
Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2024)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Für das Kalenderjahr 2024 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse | 99,94565 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | 0,05435 |