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Fassungsvergleich zu Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2024)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2024) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.10.2025 · idF BGBl. II Nr. 229/2025 Art. 1↗RIS↗
Für das Kalenderjahr 2024 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse
99,94565
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
0,05435