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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Brasilien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Brasilien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.2026 · idF BGBl. III Nr. 13/2026 Art. 1↗RIS↗
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen in Artikel 1 des Abkommens gegeben wird.