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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Donaustadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Donaustadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.03.2026 · idF BGBl. II Nr. 61/2026 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2026 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.