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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Oberwart××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Oberwart 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.08.2026 · idF BGBl. II Nr. 236/2026 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Oberwart errichtet.