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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leobersdorf
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leobersdorf
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leobersdorf
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leobersdorf
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leobersdorf
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leobersdorf
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leobersdorf
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 12.08.2026 · idF
BGBl. II Nr. 239/2026
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leobersdorf errichtet.