Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Mattersburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Mattersburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.08.2026 · idF BGBl. II Nr. 240/2026 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattersburg errichtet.