Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule (aufgehoben) 1
Art. 1 § 1neu
in Kraft 01.09.1988 – 31.08.1991 · idF BGBl. Nr. 387/1988 Art. 1 § 1↗RIS↗
Artikel I
§ 1. Für die Handelsakademien und Handelsschulen sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
1. Handelsakademie - Anlage A/1
2. Handelsakademie für Berufstätige - Anlage A/2
3. Handelsakademie für Körperbehinderte - Anlage A/3
4. Handelsschule - Anlage B/1
5. Handelsschule für Berufstätige - Anlage B/2
6. Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage B/3
7. Einjähriger Vorbereitungslehrgang für die Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage C 8. Vorbereitungslehrgang für den einsemestrigen
Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/1
9. Einjähriger Betriebswirtschaftlicher Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/2