Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu V. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

V. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 10neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 181/1913 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10.
Die Tatsache, daß eine neutrale Macht eine Verletzung ihrer Neutralität selbst mit Gewalt zurückweist, kann nicht als eine feindliche Handlung angesehen werden.