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Fassungsvergleich zu XIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

XIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 10neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 188/1913 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10.
Die Neutralität einer Macht wird durch die bloße Durchfahrt der Kriegsschiffe und Prisen der Kriegführenden durch ihre Küstengewässer nicht beeinträchtigt.