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Fassungsvergleich zu Madrider Markenabkommen (Haager Fassung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Madrider Markenabkommen (Haager Fassung) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.06.1928 · idF BGBl. Nr. 115/1928 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10.
Die Behörden werden die Einzelheiten wegen der Durchführung des gegenwärtigen Abkommens im gemeinschaftlichen Einverständnis regeln.