Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.