Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 166/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 1997,
Inkrafttretensdatum
01.12.1997
Index
59/10 Handelsabkommen
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. III Nr. 166/1997 (NR: GP XIX RV 34 AB 101 S. 20. BR: AB 4979 S. 596.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Dezember 1997 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Georgien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften
wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016
Dokumentnummer
NOR11008044
alte Dokumentnummer
N5199749002L