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Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Kultur, Erziehungswesen, Wissenschaft (5. Übereinkommen)
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Art. 10
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Kultur, Erziehungswesen, Wissenschaft (5. Übereinkommen) (aufgehoben)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 10
aufgehoben
in Kraft 01.11.1989 – 31.10.1993 · idF
BGBl. Nr. 482/1989
Art. 10↗
RIS↗
III. ERZIEHUNG
Artikel 10
Revision von Lehrbüchern der Geschichte und Geographie
Um eine auf dem letzten Stand befindliche und richtige Darstellung des anderen Staates in Lehrbüchern herbeizuführen, werden die Vertragsparteien Informationen über Lehrbücher austauschen.