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Fassungsvergleich zu Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.04.2004 · idF BGBl. III Nr. 19/2004 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Verhältnis zu anderen Regelungen
Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträgen ergeben.