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Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.04.2004 — BGBl. III Nr. 19/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.04.2004 BGBl. III Nr. 19/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2004,

Typ

Vertrag – Lettland

Inkrafttretensdatum

01.04.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 19/2004

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. April 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland,

nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet,

getragen von dem Wunsch nach der Entwicklung und Festigung von freundschaftlichen Beziehungen und der gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten,

beunruhigt durch die Ausbreitung der organisierten Kriminalität und der illegalen Migration,

überzeugt von der wesentlichen Bedeutung der Zusammenarbeit bei der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität,

geleitet vom Prinzip der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils und

nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsordnung der beiden Staaten haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014

Gesetzesnummer

20003329

Dokumentnummer

NOR30003628