Kurztitel
Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 19/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2004,
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 19/2004
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 Abs.1 mit 1. April 2004 in Kraft getreten.Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. April 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland,
nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet,
getragen von dem Wunsch nach der Entwicklung und Festigung von freundschaftlichen Beziehungen und der gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten,
beunruhigt durch die Ausbreitung der organisierten Kriminalität und der illegalen Migration,
überzeugt von der wesentlichen Bedeutung der Zusammenarbeit bei der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität,
geleitet vom Prinzip der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils und
nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsordnung der beiden Staaten haben folgendes vereinbart: