Änderungen zwischen den Fassungen
Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Jede Vertragspartei erhält eine beglaubigte Abschrift.
Geschehen in Wien am 19. Dezember 2006