Kurztitel
Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 67/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2007,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: BGBl. II Nr. 67/2007
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 9 mit 16. März 2007 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund,
vertretenvertreten durch
denden Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie,
undund
dasdas Land Niederösterreich,
dasdas Land Oberösterreich und
dasdas Land Wien,
vertretenvertreten jeweils durch den Landeshauptmann,
imSub-Litera, i, m Folgenden insgesamt „Vertragsparteien“ genannt,
sindsind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen.übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen.
Präambel
Hauptgegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Absicht des Bundes und der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, aufgrund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen.
Gleichzeitig ist es erforderlich, dass eine entsprechende Verordnung, mit welcher der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten den Landeshauptmännern überträgt, erlassen wird.