Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
ARTIKEL 10
BESUCHE
a. Zweck des Besuchs;
b. beabsichtigtes Datum und Dauer des Besuchs oder beantragter Zeitraum für wiederkehrende Besuche;
c. Vor- und Familienname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit und Pass- oder Personalausweisnummer des Besuchers;
d. Funktion des Besuchers und Name der vertretenen Behörde oder Stelle oder des vertretenen Unternehmens;
e. Gültigkeit und Klassifizierungsstufe der Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen des Besuchers;
f. Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner der zu besuchenden Behörden, Stellen oder Einrichtungen;
g. Datum des Antrags und Unterschrift der zuständigen Sicherheitsbehörde oder -stelle.