Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 160/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2008,
Inkrafttretensdatum
01.12.2008
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 160/2008
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. Dezember 2008 in Kraft.Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Dezember 2008 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht als solche ausgewiesen und der anderen Partei übermittelt werden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Form der Zusammenarbeit, bei der solche Informationen ausgetauscht werden oder entstehen, anwendbar ist.
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Dokumentnummer
NOR30006763